Lieferzeit & Verfügbarkeit: Kurzfristig lieferbar in ca. 3-7 Tagen.
Die Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen nach BGG 906 geprüft werden. Anwendung finden dabei die
berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR/GUV-R 198 und BGR/GUV-R 199, die Regelung
der Persönlichen Schutzausrüstungen – Benutzerverordnung (PSA-BV) sowie der 4.
Abschnitt der Unfallverhütung UVV BGV A1 „Grundsätze der Prävention“.
EAN / SKU:
Unsere Leistung:
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung
- Dokumentation
Für die zu prüfenden PSA-Bestandteile müssen die entsprechenden Prüfprotokolle des Herstellers vorgelegt werden. Die Beschaffung der Prüfprotokolle der jeweiligen Hersteller kann durch uns erfolgen, wird jedoch separat abgerechnet.
EAN / SKU: