Beschreibung
Beschreibung
Die Persönliche
Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen nach BGG 906 geprüft werden. Anwendung finden dabei die
berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR/GUV-R 198 und BGR/GUV-R 199, die Regelung
der Persönlichen Schutzausrüstungen – Benutzerverordnung (PSA-BV) sowie der 4.
Abschnitt der Unfallverhütung UVV BGV A1 „Grundsätze der Prävention“.
Unsere Leistung:
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung
- Dokumentation
Für die zu prüfenden PSA-Bestandteile müssen die entsprechenden Prüfprotokolle des Herstellers vorgelegt werden. Die Beschaffung der Prüfprotokolle der jeweiligen Hersteller kann durch uns erfolgen, wird jedoch separat abgerechnet.
Bezahlmethoden
Ihre Zahlungsinformationen werden sicher verarbeitet. Wir speichern keine Kreditkartendaten und haben auch keinen Zugriff auf Ihre Kreditkarteninformationen.