Beschreibung
Beschreibung
Die Persönliche
Schutzausrüstung SZP muss mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen nach BGG 906 geprüft werden. Anwendung finden dabei die
berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR/GUV-R 198 und BGR/GUV-R 199, die Regelung
der Persönlichen Schutzausrüstungen – Benutzerverordnung (PSA-BV) sowie der 4.
Abschnitt der Unfallverhütung UVV BGV A1 „Grundsätze der Prävention“.
Unsere Leistung:
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung
- Dokumentation
Bezahlmethoden
Ihre Zahlungsinformationen werden sicher verarbeitet. Wir speichern keine Kreditkartendaten und haben auch keinen Zugriff auf Ihre Kreditkarteninformationen.